Fluss- und Teichentschlammung sind mit den derzeitigen Lösungen ökonomisch und ökologisch nur schwer durchführbar. Oft besteht bei der Baustelleneinrichtung ein sehr großer Platzbedarf, sodass die Teichentschlammung in Städten oftmals schwierig erscheint. Zudem entstehen durch das hohe Schlammvolumen hohe Abtransport- und Entsorgungskosten.
Die neueste Anlage aus dem Hause amodes bietet eine eigens hierfür entwickelte Lösung, die durch geringen Platzbedarf, geringe Betriebskosten und eine hohe Durchsatzleistung besticht.
Mobile Schlammentwässerung
Teichentschlammung
Hafenbeckenentschlammung
Referenzen der Amodes
Die Maschine vereint zwei wichtige Phasen der Teich- und Flussschlammentwässerung komplett auf einem 40’’ Flat-Rack: (Phase 1) die Schlammseparation und -konditionierung und (Phase 2) die Schlammentwässerung. Zusammen mit einem Schwimmsaugbagger entsteht eine mobile und kompakte Anlage zur Teich- und Flussschlammentwässerung.
Diese Anlage kann auch zur mobilen Schlammentwässerung von Schlämmen aus dem Industrie- und Baubereich verwendet werden. Hier z.B. Bohrschlämme aus Tunnelbohrungen, Schlämme aus der Chemieherstellung, sowie aus dem Bereich Spezialtiefbau.
Phase 1:
1. Trennung von Grob-/Feinmaterial
2. Trennung des Sandanteils
3. Reaktorteil zur Verbindung der Feinstoffe unter Beimischung von Flockungshilfsmitteln
4. Sedimentation und Austrag
5. Wasserqualitätskontrolle
Phase 2:
Schlammentwässerung
- Hohe Durchsatzleistung (>130 m³/h)
- Sofort transportierbarer Trockenschlamm mit 65 % TS-Gehalt
- Geringer Platzbedarf für die Gesamtanlage (<250 m²)
- Schlammseparation, -konditionierung und –entwässerung komplett auf einem 40‘‘ Flat-Rack
- Die Rückführung des Wassers von der Anlage ins Gewässer erfolgt unter kontinuierlicher Wasserqualitätskontrolle
- Geringe Betriebskosten
- Die automatische Anlagensteuerung erlaubt die komplette Bedienung mit Hilfe von lediglich einer Person
- Schnelle Installation in wenigen Schritten
- Der Prozess findet in einem geschlossenen System mit permanenter automatischer Überwachung statt
- Keine Umweltbeeinträchtigung des Gewässers und dessen Umgebung